Inkontinenzmaterial auf Rezept

Inkontinenz-Hilfsmittel, zum Beispiel Einlagen und Inkontinenzslips, können Dir im Alltag Sicherheit geben. Auf Dauer kann der Kauf entsprechender Produkte jedoch ganz schön ins Geld gehen. Die gute Nachricht ist, dass Du einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzprodukten hast. Wichtig: Du benötigst vorab eine ärztliche Verordnung, also ein Inkontinenzrezept. Wir haben für Dich zusammengestellt, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung im Allgemeinen gelten.

Was ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme?

Inkontinenzprodukte sind eine Kassenleistung – unter gewissen Voraussetzungen hast Du einen gesetzlichen Anspruch darauf. Bitte Deinen Arzt oder Deine Ärztin um ein entsprechendes Rezept und suche das Gespräch mit Deiner Krankenkasse. Damit die gesetzliche Krankenkasse Deine notwendigen Inkontinenzprodukte zahlt oder sich an den Kosten beteiligt, muss eine mindestens mittelgradige Harn- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegen. Wenn Du privat versichert bist, erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse, in welcher Form und Höhe hier eine Erstattung angeboten wird. Du musst aber nicht in Vorleistung gehen. Die Krankenkassen zahlen den Anbietern eine sogenannte Inkontinenzpauschale – das ist ein fester Betrag pro Monat oder Quartal. Davon bekommst Du nicht nur die passenden Produkte, sondern auch Beratung, Lieferung und manchmal sogar Hilfe bei der Entsorgung. Du musst Dich also um fast nichts kümmern – nur darum, dass es für Dich passt. Wenn Du besonders hochwertige Produkte willst, kann es sein, dass Du einen kleinen Teil selbst zahlst. 

Das passende Rezept

Inkontinenz ist nicht gleich Inkontinenz. Das passende Rezept und die richtige Versorgung mit Hygieneprodukten können einen großen Unterschied machen – nicht nur für Deine körperliche Gesundheit, sondern auch für Dein Wohlbefinden im Alltag. Auf dem Rezept sollten auf jeden Fall folgende Angaben stehen: Diagnose, Produktart, die benötigte Menge (wird vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin festgelegt), abhängig vom Grad Deiner Inkontinenz, und die Versorgungsdauer (ein Monat, ein Quartal oder ein Jahr). Das konkrete Produkt wird erst später im Beratungsgespräch mit dem Leistungserbringer festgelegt. Je nach Kasse und Tarifmodell werden die Kosten für Deine Hilfsmittel vollständig oder zumindest zum Teil erstattet. 

Gut zu wissen:

  • Dein Arzt oder Deine Ärztin – es spielt keine Rolle, ob Haus- oder Facharzt bzw. -ärztin – sollte auch vermerken, weshalb Du das Hilfsmittel brauchst. Das könnte zum Beispiel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben trotz Inkontinenz sein.
  • Je präziser die Angaben, desto schneller erhältst Du eine Bewilligung Deiner Krankenkasse. Allerdings kann es sein, dass sich der Leistungserbringer eine monatliche Stückzahl-Begrenzung für Inkontinenzprodukte vorbehält. Benötigst Du Materialien darüber hinaus, lasse Deinen Arzt oder Deine Ärztin den Mehrbedarf begründen – denn Dir stehen bei Blasenschwäche Hilfsmittel in ausreichender Qualität und Menge zu.
  • Wird die Versorgung mit Inkontinenzmaterial länger benötigt, kann ein Rezept als Dauerverordnung ausgestellt werden – eine solche Versorgung läuft dann über mehrere Monate. 

So geht’s Schritt für Schritt:

Viele Menschen wissen zwar, was sie brauchen, aber nicht, wie sie konkret vorgehen sollen. So gehst Du am besten vor: 

1. Diagnose und Verordnung einholen: Besuche Deinen Haus- oder Facharzt bzw. Deine Haus- oder Fachärztin, um die mittlere oder schwere Inkontinenz diagnostizieren zu lassen und eine Verordnung für Inkontinenzhilfen zu erhalten.

2. Krankenkasse kontaktieren: Kläre bei Deiner Krankenkasse, welche Produkte erstattet werden und welche Vertragspartner in Deiner Region verfügbar sind.

3. Passende Hilfsmittel auswählen: Wende Dich an einen Vertragspartner der Krankenkasse, zum Beispiel Sanitätshäuser oder spezialisierte Anbieter, um das für Dich passende Inkontinenzmaterial auszuwählen.

4. Kostenübernahme bestätigen lassen: Der Anbieter klärt in der Regel die Kostenübernahme direkt mit der Krankenkasse. Frage nach, ob eventuell ein Eigenanteil anfällt. 

Wo erhältst Du Deine Inkontinenzprodukte?

Erkundige Dich bei Deinem Krankenkassenberater oder Deiner -beraterin, mit welchen Sanitätshäusern und Apotheken die Kasse kooperiert. Denn als gesetzlich versicherte Person kannst Du Deine Verordnung nur bei Leistungserbringern einlösen, die einen entsprechenden Vertrag mit Deiner Krankenkasse geschlossen haben. Besteht keine entsprechende Kooperation, müsstest Du die Kosten komplett selbst tragen. 

Apotheken oder Sanitätshäuser dürfen nur die Produkte herausgeben, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen hinterlegt sind oder die diesem Standard entsprechen. Du hast übrigens Anspruch auf eine persönliche oder telefonische Beratung, Anpassung und Einweisung in das Produkt. Solltest Du gemeinsam mit dem Fachpersonal jedoch nicht das passende Produkt zu Deinen individuellen Bedürfnissen finden, kann es sich lohnen, das Gespräch mit Deiner Krankenkasse zu suchen, bevor Du es in Eigenleistung kaufst. 

Gut zu wissen: Dein Sanitätshaus oder Deine Apotheke rechnet die Kosten direkt mit Deiner Krankenkasse ab. Du brauchst Dich also um nichts zu kümmern. 

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung mit speziellen Inkontinenzmaterialien ist gesetzlich geregelt. Dein Eigenanteil liegt bei zehn Prozent des Erstattungsbetrags, jedoch bei maximal zehn Euro pro Monat. In einigen Fällen können Patientinnen und Patienten einen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkasse bekommen, sie sind dann von der 10-prozentigen Zuzahlung befreit. Dieser Ausweis muss dann zusammen mit dem Rezept beim Leistungserbringer vorgelegt werden. Ebenso von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei ihnen sind die Krankenkassen zu einer vollständigen Kostenübernahme verpflichtet.

Was tun, wenn die Kasse ablehnt? So legst Du Widerspruch ein

Wird Dein Antrag auf Inkontinenzprodukte abgelehnt oder die Versorgung ist unzureichend, heißt das nicht, dass Du das einfach hinnehmen musst. Du hast das Recht auf Widerspruch – und das kann sich lohnen!

So gehst Du vor:

1. Ablehnungsbescheid prüfen – lies genau, warum die Krankenkasse abgelehnt hat. 

2. Frist einhalten – der Widerspruch muss meist innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. 

3. Begründung ergänzen – bitte Deinen Arzt bzw. Deine Ärztin um eine medizinische Stellungnahme, in der zum Beispiel auf Hautprobleme, Mobilität oder nächtliche Inkontinenz eingegangen wird. 

4. Formlos oder mit Musterbrief – Du kannst den Widerspruch selbst schreiben oder ein Musterformular nutzen. 

Noch Fragen oder Unsicherheiten? Nutze kostenlose Beratung, zum Beispiel bei:

Pflegehilfsmittel

Wusstest Du, dass es zusätzlich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel gibt? Wenn eine von Dir gepflegte Person einen Pflegegrad hat, kann sie – und kannst auch Du als pflegende Person – sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich kostenlos beziehen. Dieser Betrag wird nicht auf das Inkontinenzrezept angerechnet und kann unabhängig davon genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. 

So stellst Du den Antrag:

1. Pflegegrad bei der Pflegekasse nachweisen (zum Beispiel mit dem Bescheid). 

2. Antrag auf „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ bei der Pflegekasse einreichen (häufig gibt es hierfür ein Formular). 

3. Du kannst die Lieferung auch über einen Hilfsmittelanbieter organisieren, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. 

Tipp: Viele Anbieter unterstützen Dich kostenfrei beim Antrag und liefern monatlich automatisch nach Hause. So sparst Du Zeit und Aufwand. 

Weitere Informationen und Formulare findest Du hier.




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